Verwaltung
Öffentliche Auslegung im Bauleitplanverfahren
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die auszulegenden Unterlagen nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB während der Auslegungsfrist zusätzlich in das Internet einzustellen. Dieser Verpflichtung kommt die Gemeinde Selk über den Internetauftritt des Amtes Haddeby nach.
Unter der Adresse www.haddeby.de/seite/321673/bauleitpläne-im-amt-haddeby.html
werden die laufenden Verfahren veröffentlicht. Dort findet eine Verlinkung auf die Beteiligungsplattform BOB-SH statt. Die Öffentlichkeit kann hier Stellungnahmen zu laufenden Verfahren abgeben.
Bereitstellung von Bauleitplänen
Gem. der §§ 6a + 10a des BauGB sind die wirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne ebenfalls auf den Gemeindeseiten im Internet bereitzustellen. Auch hier kommt die Gemeinde dieser Verpflichtung über den Internetauftritt des Amtes nach. Unter der Adresse www.haddeby.de/seite/325163/selk.html stehen die entsprechenden Unterlagen zum Download zur Verfügung.