Beachtung der Rasenmäherlärmverordnung
Aus aktuellem Anlass möchte die Amtsverwaltung Haddeby im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme der Bürger des Amtes Haddeby auf die Notwendigkeit der Beachtung der Rasenmäherlärmverordnung besonders hinweisen.
Diese gilt für alle motorbetriebenen Gartengeräte (ausschließlich motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Freischneider, Rasentrimmer und Laubbläser/-sauger):
Diese Gartengeräte dürfen nur zu folgenden Zeiten in Betrieb genommen werden:
- an Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20:00-07:00 Uhr ist der Betrieb von motorisierten Gartengeräten nicht gestattet
- werktags von 07:00 - 09:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr und 17:00 - 20:00 Uhr dürfen besonders laute Geräte nicht verwendet werden (z. B. Laubbläser/sauger)
- werktags von 09:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr (Betrieb von Freischneider und Rasentrimmer unter Einhaltung der Mittagsruhe ist erlaubt)
- werktags von 07:00 - 20:00 Uhr (Rasenmähen in Wohngebieten ist erlaubt)
Die Rasenmäherlärmverordnung ist in allen acht Gemeinden des Amtes Haddeby (Borgwedel, Busdorf, Dannewerk, Fahrdorf, Geltorf, Jagel, Selk, Lottorf) zu beachten!
Ihr Ordnungsamt des
Amtes Haddeby
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
10. Sitzung der Gemeindevertretung
Fr, 30. August 2024
Am Montag, dem 09.09.2024, findet um 19:00 Uhr die zehnte Sitzung im Feuerwehrgerätehaus, ...
Sturmschaden
So, 25. August 2024
Liebe Selkerinnen und Selker, in der Nacht zum 25. August hat ein Sturm eine Schneise der ...